Pressemitteilung
Sonnenschutzmittel
Wirksamkeitsprüfung und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln
Lichtschutzexperten der Gesellschaft für Dermopharmazie nehmen Stellung zur Empfehlung der EU-Kommission
Wie Dr. Joachim Kresken, Viersen, der GD-Vorsitzende und Mitglied der Task Force, erklärte, stelle die Empfehlung der EU-Kommission zwar einen wertvollen Beitrag zur Erreichung des angestrebten Zieles dar, gebe aber längst nicht in allen Punkten den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wieder. Bevor die Empfehlung zum allgemeinen Standard erhoben und in allen Einzelheiten umgesetzt werde, sollte sie deshalb zunächst einer kritischen Diskussion unterzogen werden.
Kritik an den empfohlenen Prüfmethoden
Zu kritisieren sei insbesondere die von der EU-Kommission empfohlene PPD (Persistent Pigment Darkening)-Methode zur Prüfung der Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln gegen UV-A-Strahlung. Bei diesem an der menschlichen Haut durchgeführten Verfahren werde mit der Zeit bis zum Eintreten einer länger anhaltenden Pigmentierung ein Endpunkt verwendet, der für die inzwischen bekannten vielfältigen Hautschäden, die durch den kurzwelligen Anteil der UV-A-Strahlung (320-400 nm) verursacht werden können, nicht repräsentativ ist.
Die Aufforderung der EU-Kommission an die Hersteller von Sonnenschutzmitteln, aus ethischen Gründen für Routinetestzwecke alternative Prüfmethoden zu entwickeln, die nicht mehr an der menschlichen Haut durchgeführt werden müssen, wird dagegen von der GD Task Force unterstützt. Bevor solche In-vitro-Methoden jedoch voreilig zu Standardprüfverfahren erklärt werden, sollte sichergestellt sein, dass sie Ergebnisse liefern, die nicht nur reproduzierbar, sondern auch medizinisch relevant sind.
Letzteres treffe jedoch zum Beispiel weder für die in Deutschland entwickelte und zur Deutschen Industrienorm 67502 erhobene Methode zur Bestimmung der UV-A-Bilanz noch für die von COLIPA, dem Dachverband der europäischen Kosmetikindustrie, 2007 veröffentlichte Methode zur Prüfung der UV-A-Schutzleistung zu. Die Methode der COLIPA sei zudem mit einem systematischen Fehler behaftet, der insbesondere bei Produkten, die UV-B-labile Filtersubstanzen enthalten, zur Errechnung einer nicht adäquaten UV-A/UV-B-Bilanz führen könne. Schon allein aus diesem Grund könne das Verfahren deshalb noch nicht für Standardtestzwecke und für vergleichende Untersuchungen von Verbraucherschutzorganisationen empfohlen werden.
Neuerungen bei der Kennzeichnung der Wirksamkeit
Anders als bei den Methoden zur Wirksamkeitsprüfung, steht die GD Task Force den Vorschlägen der EU-Kommission zur Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln weitgehend positiv gegenüber. Unabhängig von der Empfehlung der EU-Kommission sei jedoch zu beklagen, dass bei Sonnenschutzmitteln, die als Kosmetika vermarktet werden, aus rechtlichen Gründen keine Schutzwirkungen gegen lichtbedingte Hautkrankheiten ausgelobt und auf den Verpackungen angegeben werden dürften.
„Der Verbraucher erwartet aber zu Recht, dass Sonnenschutzmittel nicht nur gegen Sonnenbrand und vorzeitige Hautalterung, sondern auch gegen Hautkrebs schützen sollten“, erklärte Dr. Kresken und machte damit ein besonderes Anliegen der GD Task Force deutlich, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 2003 intensiv mit Fragen der Prävention und Therapie der hellen Hautkrebsformen beschäftigt. Nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand sei davon auszugehen, dass die Anwendung von Sonnenschutzmitteln durchaus einen Beitrag zur Verhütung dieser rasant zunehmenden Hautkrebsformen leisten könne, so Dr. Kresken.
Diese Erkenntnis, die bislang ausschließlich aus epidemiologischen Studien abgeleitet wurde, konnte für ein bestimmtes Lichtschutzmittel vor kurzem erstmalig in einer klinischen Studie bestätigt werden, deren Ergebnisse im Rahmen der 12. GD-Jahrestagung in Berlin präsentiert wurden. Das betreffende Präparat wurde von einer Schweizer Pharmafirma entwickelt und 2007 als apothekenexklusives Medizinprodukt in den Markt gebracht. Damit steht dem Verbraucher nun ein Lichtschutzmittel mit bislang einmaligem Rechtsstatus zur Verfügung, bei dem auf der Verpackung eine Schutzwirkung gegen hellen Hautkrebs angegeben werden darf.
Dieser Pressetext sowie die Originalfassung der Stellungnahme der GD Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ stehen unter der Internetanschrift http://www.gd-online.de/ zum Download zur Verfügung.
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