Pressemitteilung
Prüfung der Wasserfestigkeit von Sonnenschutzmitteln
Auf die richtige Methode kommt es an
(Vaals, 04.04.2011) Auf den Packungen von Sonnenschutzmitteln wird neben
zahlreichen anderen Angaben häufig darauf hingewiesen, dass das Produkt wasserfest oder extra wasserfest ist. Dem Verbraucher soll damit signalisiert
werden, dass der UV-Schutz des Produktes auch nach Wasserkontakt zumindest
teilweise erhalten bleibt. Wie die Wasserfestigkeit geprüft werden soll, war jedoch lange unklar. Erst Ende 2005 wurde dafür von der COLIPA, der europäischen Dachorganisation der kosmetischen Industrie, ein standardisiertes und
in Ringversuchen erprobtes Verfahren vorgeschlagen, das sich inzwischen als
EU-weiter Standard etabliert hat. Nach Auffassung der GD Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“, einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe von
Lichtschutzexperten der Gesellschaft für Dermopharmazie, sollte diese Methode auch bei vergleichenden Untersuchungen von Verbrauchertest-
Organisationen eingesetzt werden.
Die Durchführung der COLIPA-Methode ist relativ aufwendig. Bei bis zu 25 Probanden wird vor und nach dem Wasserkontakt in einem Whirlpool der Lichtschutzfaktor gemessen. Wenn der nach zweimal 20 Minuten Wasserkontakt gemessene Lichtschutzfaktor mindestens noch halb so hoch ist wie vor dem Wasserkontakt, darf das Produkt als „wasserfest“ oder „wasserresistent“ bezeichnet werden. Für die Auslobung „extra wasserfest“ beziehungsweise „extra wasserresistent“ muss dies noch nach viermal 20 Minuten Wasserkontakt gegeben sein
Warum diese Methode auch für vergleichende Untersuchungen von mehreren Produkten
verwendet werden sollte, begründet die GD Task Force in einer wissenschaftlichen
Stellungnahme, die am 4. April 2011 anlässlich der 15. Jahrestagung der Gesellschaft
für Dermopharmazie herausgegeben wurde. Anlass für die Stellungnahme
war die Tatsache, dass eine maßgebliche deutsche Verbrauchertest-Organisation für
vergleichende Wasserfestigkeitsprüfungen von Sonnenschutzmitteln – womöglich
aus Kostengründen – immer noch eine anderes Verfahren verwenden lässt, das heute
von der Mehrheit der Fachleute nicht mehr empfohlen wird.
Da sich in der Fachliteratur kein Hinweis dafür findet, dass die mit diesem Verfahren erhaltenen Ergebnisse mit denen der COLIPA-Methode korrelieren, sind abweichende Ergebnisse nicht auszuschließen. Schneidet ein Produkt, das erfolgreich mit der COLIPA-Methode getestet wurde, bei dieser Methode schlecht ab, kann es zu Unrecht abgewertet werden. Dies verunsichert den Verbraucher und erschwert ihm die ohnehin nicht einfache Suche nach einem individuell geeigneten Sonnenschutzmittel.
Sonne gesund erleben – Ratgeberbroschüre der GD wurde erneut aufgelegt
Welcher Typ von Sonnenschutzmittel wann am besten geeignet ist, lässt sich in der
Ratgeberbroschüre „Sonne gesund erleben“ nachlesen, die im Frühjahr 2009 von der
GD Task Force herausgegeben wurde. In dieser produktneutralen Informationsschrift
finden sich zahlreiche Tipps, wie Sonne gesund erlebt werden kann und wie die verfügbaren
Schutzmaßnahmen zu bewerten sind. Selbst die Frage, ob Sonnenschutzmittel
auch vor Hautkrebs schützen können, wird dort diskutiert.
Nachdem die erste Auflage der Broschüre schon nach wenigen Monaten vergriffen
war, wurde sie jetzt aufgrund der weiter starken Nachfrage neu aufgelegt. Arztpraxen,
Apotheken und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens können größere
Stückzahlen der Broschüre bei der GD per Fax (02173/9339117) oder per E-Mail
(webmaster@gd-online.de) kostenfrei zur Verteilung an Patienten beziehungsweise
Kunden anfordern. Zudem steht die Broschüre unter den Websites www.lichthautkrebs-praevention.de, www.gd-online.de und www.hautapotheke.de zum kostenfreien
Download zur Verfügung.
In Ergänzung zu der Broschüre „Sonne gesund erleben“ wird die GD Task Force voraussichtlich
im Herbst 2011 auch eine Ratgeberbroschüre zum Thema „Heller Hautkrebs“
herausbringen. Diese Broschüre wird die verschiedenen Formen des stark
zunehmenden hellen Hautkrebses beschreiben und aufzeigen, wie man sich dagegen
schützen kann und wie die vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten zu bewerten
sind.
Diese Medienmitteilung sowie die GD-Stellungnahme „Prüfung der Wasserfestigkeit
von Sonnenschutzmitteln“ stehen unter der Internetanschrift www.gdonline.de auch online zur Verfügung.
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