Pressemitteilung

Prüfung der Wasserfestigkeit von Sonnenschutzmitteln


Auf die richtige Methode kommt es an


(Vaals, 04.04.2011) Auf den Packungen von Sonnenschutzmitteln wird neben zahlreichen anderen Angaben häufig darauf hingewiesen, dass das Produkt wasserfest oder extra wasserfest ist. Dem Verbraucher soll damit signalisiert werden, dass der UV-Schutz des Produktes auch nach Wasserkontakt zumindest teilweise erhalten bleibt. Wie die Wasserfestigkeit geprüft werden soll, war jedoch lange unklar. Erst Ende 2005 wurde dafür von der COLIPA, der europäischen Dachorganisation der kosmetischen Industrie, ein standardisiertes und in Ringversuchen erprobtes Verfahren vorgeschlagen, das sich inzwischen als EU-weiter Standard etabliert hat. Nach Auffassung der GD Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“, einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe von Lichtschutzexperten der Gesellschaft für Dermopharmazie, sollte diese Methode auch bei vergleichenden Untersuchungen von Verbrauchertest- Organisationen eingesetzt werden.

Die Durchführung der COLIPA-Methode ist relativ aufwendig. Bei bis zu 25 Probanden wird vor und nach dem Wasserkontakt in einem Whirlpool der Lichtschutzfaktor gemessen. Wenn der nach zweimal 20 Minuten Wasserkontakt gemessene Lichtschutzfaktor mindestens noch halb so hoch ist wie vor dem Wasserkontakt, darf das Produkt als „wasserfest“ oder „wasserresistent“ bezeichnet werden. Für die Auslobung „extra wasserfest“ beziehungsweise „extra wasserresistent“ muss dies noch nach viermal 20 Minuten Wasserkontakt gegeben sein

Warum diese Methode auch für vergleichende Untersuchungen von mehreren Produkten verwendet werden sollte, begründet die GD Task Force in einer wissenschaftlichen Stellungnahme, die am 4. April 2011 anlässlich der 15. Jahrestagung der Gesellschaft für Dermopharmazie herausgegeben wurde. Anlass für die Stellungnahme war die Tatsache, dass eine maßgebliche deutsche Verbrauchertest-Organisation für
vergleichende Wasserfestigkeitsprüfungen von Sonnenschutzmitteln – womöglich aus Kostengründen – immer noch eine anderes Verfahren verwenden lässt, das heute von der Mehrheit der Fachleute nicht mehr empfohlen wird.

Da sich in der Fachliteratur kein Hinweis dafür findet, dass die mit diesem Verfahren erhaltenen Ergebnisse mit denen der COLIPA-Methode korrelieren, sind abweichende Ergebnisse nicht auszuschließen. Schneidet ein Produkt, das erfolgreich mit der COLIPA-Methode getestet wurde, bei dieser Methode schlecht ab, kann es zu Unrecht abgewertet werden. Dies verunsichert den Verbraucher und erschwert ihm die ohnehin nicht einfache Suche nach einem individuell geeigneten Sonnenschutzmittel.

Sonne gesund erleben – Ratgeberbroschüre der GD wurde erneut aufgelegt

Welcher Typ von Sonnenschutzmittel wann am besten geeignet ist, lässt sich in der Ratgeberbroschüre „Sonne gesund erleben“ nachlesen, die im Frühjahr 2009 von der GD Task Force herausgegeben wurde. In dieser produktneutralen Informationsschrift finden sich zahlreiche Tipps, wie Sonne gesund erlebt werden kann und wie die verfügbaren Schutzmaßnahmen zu bewerten sind. Selbst die Frage, ob Sonnenschutzmittel
auch vor Hautkrebs schützen können, wird dort diskutiert.

Nachdem die erste Auflage der Broschüre schon nach wenigen Monaten vergriffen war, wurde sie jetzt aufgrund der weiter starken Nachfrage neu aufgelegt. Arztpraxen, Apotheken und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens können größere Stückzahlen der Broschüre bei der GD per Fax (02173/9339117) oder per E-Mail (webmaster@gd-online.de) kostenfrei zur Verteilung an Patienten beziehungsweise
Kunden anfordern. Zudem steht die Broschüre unter den Websites www.lichthautkrebs-praevention.de, www.gd-online.de und www.hautapotheke.de zum kostenfreien Download zur Verfügung.


In Ergänzung zu der Broschüre „Sonne gesund erleben“ wird die GD Task Force voraussichtlich
im Herbst 2011 auch eine Ratgeberbroschüre zum Thema „Heller Hautkrebs“ herausbringen. Diese Broschüre wird die verschiedenen Formen des stark zunehmenden hellen Hautkrebses beschreiben und aufzeigen, wie man sich dagegen schützen kann und wie die vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten zu bewerten sind.


Diese Medienmitteilung sowie die GD-Stellungnahme „Prüfung der Wasserfestigkeit von Sonnenschutzmitteln“ stehen unter der Internetanschrift www.gdonline.de auch online zur Verfügung.

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