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Prüfung der Wasserfestigkeit von Sonnenschutzmitteln
Auf den Packungen von Sonnenschutzmitteln wird neben zahlreichen anderen Angaben häufig darauf hingewiesen, dass das Produkt wasserfest oder extra wasserfest ist. Dem Verbraucher soll damit signalisiert werden, dass der UV-Schutz des Produktes auch nach Wasserkontakt zumindest teilweise erhalten bleibt. Wie die Wasserfestigkeit geprüft werden soll, war jedoch lange unklar. Erst Ende 2005 wurde dafür von der COLIPA, der europäischen Dachorganisation der kosmetischen Industrie, ein standardisiertes und in Ringversuchen erprobtes Verfahren vorgeschlagen, das sich inzwischen als EU-weiter Standard etabliert hat. Nach Auffassung der GD Task Force„Licht.Hautkrebs.Prävention“, einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe von Lichtschutzexperten der Gesellschaft für Dermopharmazie, sollte diese Methode auch bei vergleichenden Untersuchungen von Verbrauchertest-Organisationen eingesetzt werden.
Zu diesem Thema eine Stellungnahme der GD
Mit dem Ziel, beim Sonnenschutz europaweit mehr Sicherheit und Transparenz zu schaffen, hat die EU-Kommission im September 2006 eine weitreichende Empfehlung zur Wirksamkeit und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln herausgegeben [1]. Obwohl die Empfehlung, wie die GD Gesellschaft für Dermopharmazie in einer Stellungnahme vom 28. März 2008 deutlich gemacht hat [2], nicht in allen Punkten den seinerzeit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand abbildet, ist sie von den Herstellerfirmen weitgehend umgesetzt worden und hat dazu geführt, dass Sonnenschutzmittel hinsichtlich ihrer UV-Schutzleistung heute besser miteinander verglichen werden können.
Sonne gesund erleben
Die Sonne steigert unser Wohlbefinden und ist wegen einer Vielzahl positiver Wirkungen für uns Menschen lebensnotwendig. Übermäßige Sonnenbestrahlung oder die zu häufige Nutzung von Sonnenbänken können jedoch zu chronischen Lichtschäden bis hin zu Hautkrebs führen. Darum hat die GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. die Frage, wie Sonne gesund erlebt werden kann, zum Thema ihrer neuesten Ratgeberbroschüre gemacht und verstärkt damit ihr Engagement in der Verbraucherberatung.Weiterlesen...
Sonnenschutzmittel
Wirksamkeitsprüfung und Kennzeichnung von SonnenschutzmittelnLichtschutzexperten der Gesellschaft für Dermopharmazie nehmen Stellung zur Empfehlung der EU-Kommission
Mit dem Ziel, beim Sonnenschutz europaweit mehr Sicherheit und Transparenz zu schaffen, hat die EU-Kommission im September 2006 eine weitreichende Empfehlung zur Wirksamkeit und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln herausgegeben. Zu dieser Empfehlung hat die GD Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe von Lichtschutzexperten der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V., eine Stellungnahme herausgegeben, die anlässlich der 12. GD-Jahrestagung vom 31. März bis zum 2. April 2008 in Berlin vorgestellt wurde.
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Hautkrebs als Berufserkrankung
UV-Licht, wie es auch im natürlichen Sonnenlicht enthalten ist, kann Hautkrebs auslösen. Obwohl manche Details noch nicht gültig geklärt sind, ist dieser Zusammenhang heute im Grundsatz unbestritten. Daher fordert die Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ der Gesellschaft für Dermopharmazie, Hautkrebs als Folge berufsbedingter Belastung mit UV-Licht als Berufserkrankung anzuerkennen. Wie deren Sprecher, Professor Dr. Thomas L. Diepgen, Universitätsklinikum Heidelberg, Abteilung Klinische Sozialmedizin, erklärte, bleibe dies den Betroffenen bisher meist versagt.Weiterlesen...